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AGB

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») der TECH AG (nachfolgend «TECH») gelten für alle Verträge, die zwischen TECH und ihren Kunden geschlossen werden, es sei denn, sie werden durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit TECH erkennt der Kunde diese AGB an und verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese sind nur gültig, wenn sie von TECH ausdrücklich schriftlich angenommen werden.

2. Angebote / Entwürfe / technische Dokumente
 

Angebote von TECH sind grundsätzlich unverbindlich. An Angebote, die TECH ausdrücklich schriftlich als verbindlich kennzeichnet, hält sich TECH für maximal einen Monate. Informationen in Broschüren, Katalogen und technischen Dokumenten sind, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt, nicht verbindlich. TECH behält sich alle Rechte an ihren Angeboten, Entwürfen und technischen Dokumentationen vor. Der Kunde erkennt diese Rechte an und wird diese nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von

TECH für andere Zwecke verwenden.

 

3. Bestellungen / Vertragsabschluss / Leistungsbeschreibung
 

Ein Vertrag zwischen TECH und dem Kunden kommt zustande durch die beiderseitige Unterzeichnung des Vertragsdokuments, bei Fehlen eines solchen durch die schriftliche Auftragsbestätigung von TECH oder, falls auch diese fehlt, durch die Auslieferung. Der Inhalt des Vertrags wird durch das beidseitig unterzeichnete Vertragsdokument festgelegt, bei dessen Fehlen durch die Auftragsbestätigung von TECH oder, wenn auch diese fehlt, durch den Lieferschein. Abweichungen von der Bestellung sind vertragskonform, solange sie die wesentlichen Merkmale der Lieferungen oder Leistungen nicht erheblich beeinflussen.

4. Fristen
 

Die Einhaltung von Fristen durch TECH setzt die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Diese Fristen verlängern sich angemessen:

  • Wenn TECH nicht rechtzeitig die notwendigen Informationen erhält oder wenn diese vom Kunden nachträglich geändert werden.

  • Bei Hindernissen, die TECH trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann, unabhängig davon, ob sie bei TECH, beim Kunden oder bei einem Dritten auftreten.

  • Wenn der Kunde oder Dritte in Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde Zahlungsbedingungen nicht einhält.

Bei Nichteinhaltung von Fristen durch TECH hat der Kunde nach erfolgloser Festsetzung einer angemessenen Nachfrist das alleinige Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche weiteren Ansprüche wegen Verzögerungen, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5. Rücktritt bei Werkverträgen oder Aufträgen


Wenn der Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung bestellt, kann er jederzeit vom Vertrag zurücktreten, solange das Produkt oder die Dienstleistung unvollendet ist, auch wenn kein Verzug seitens TECH besteht, gegen volle Schadloshaltung von TECH (Art. 377 OR). Die Entschädigung entspricht der vollen Gebühr, die TECH hätte beanspruchen können, minus den Einsparungen durch den Rücktritt des Kunden. TECH kann entweder den tatsächlich geschuldeten Betrag geltend machen oder pauschal einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Gebühr verlangen.

6. Retouren im Technikbereich

Der Kunde hat im Technikbereich kein Recht auf Rücksendungen. Technik-Rücksendungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, wenn dies vorher abgesprochen und schriftlich bestätigt wurde. Es können nur originalverpackte Technikprodukte zurückgenommen werden. Nach vier Monaten ab Lieferung ist eine Rücksendung ausgeschlossen. Technikprodukte, die bereits montiert oder kundenspezifisch hergestellt wurden, werden nicht zurückgenommen, es sei denn, sie sind mangelhaft. Technik-Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Kunden und müssen rechtzeitig bei TECH avisiert werden. Bei einer gültigen Rücklieferung, bei der immer der Originallieferschein beizulegen ist, zieht TECH 15% der Gutschrift ab, mindestens jedoch CHF 50.–.

 

7. Preise für Technikprodukte

Die Preise von TECH sind, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken, netto und exklusive Mehrwertsteuer. Alle zusätzlichen Kosten wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle und Gebühren gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Der Mindest-Rechnungsbetrag beträgt stets CHF 50.– zzgl. MwSt., auch wenn der Bestellwert darunter liegt.

8. Zahlungsbedingungen für Technikprodukte

Zahlungen für Technikprodukte sind am Sitz von TECH in Schweizer Franken, netto ohne Abzüge zu leisten. Sofern keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung im Zeitpunkt der Techniklieferung oder bei technischen Leistungen, wenn der wesentliche Teil erbracht wurde. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Verzugszinsen von 10% p.a. werden ohne Mahnung fällig, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird.

9. Technik-Lieferkonditionen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen die Technik-Lieferungen von TECH ab Werk Münsingen. Bei Nichtabnahme der Techniklieferung legt TECH das weitere Vorgehen fest, und der Kunde erstattet die entstandenen Mehrkosten. Die übliche Verpackung ist im Preis enthalten. Die Entsorgung liegt beim Kunden. Lagerkosten für nicht ausgelieferte Technikprodukte nach 30 Tagen werden berechnet.

10. Prüfung von Techniklieferungen und -leistungen

Der Kunde muss die Techniklieferungen und -leistungen von TECH innerhalb von zwei Arbeitstagen überprüfen. Bei Mängeln muss eine schriftliche Anzeige erfolgen, andernfalls gelten sie als genehmigt. Später auftretende Mängel müssen sofort nach Entdeckung gemeldet werden.

 

​11. Technik-Gewährleistung

TECH gewährleistet, dass ihre Technikprodukte und -leistungen den zugesicherten Eigenschaften entsprechen. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre für persönlichen oder familiären Gebrauch und ein Jahr in anderen Fällen. Bei Mängeln kann TECH defekte Teile ersetzen oder reparieren. Weitere Ansprüche sind, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt nur, wenn alle Zahlungen vom Kunden geleistet wurden und erlischt bei Nichtbeachtung der Bedingungen von der TECH AG.

12. Höhere Gewalt

«Höhere Gewalt» bezeichnet das Auftreten eines Ereignisses oder Zustands, welches bzw. welcher TECH AG hindert, eine oder mehrere vertragliche Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, sofern TECH AG nachweisen kann, dass: (a) dieses Hindernis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von TECH AG nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Solange nicht das Gegenteil bewiesen wird, wird angenommen, dass die folgenden Ereignisse die in Absatz 1 dieser Ziffer 13 genannten Kriterien erfüllen, wenn sie TECH AG betreffen: (i) Krieg, Feindseligkeiten, etc.; (ii) Bürgerkrieg, Rebellion, etc.; (iii) Währungseinschränkungen, Embargos; (iv) rechtliche Aktionen, Beschlagnahmungen; (v) Epidemien, Naturkatastrophen; (vi) Explosionen, Energieausfälle; (vii) Streiks, Besetzungen. Falls TECH AG sich erfolgreich auf diese Ziffer 13 beruft, ist sie von bestimmten Verpflichtungen befreit, muss dies jedoch unverzüglich mitteilen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Vertrag gekündigt werden, z.B. wenn ein Hindernis länger als 120 Tage anhält.

13. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von TECH AG, sei es vertraglich oder ausservertraglich, beschränkt sich auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Jegliche Haftung von TECH AG bei geringer Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich erlaubt, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auf diverse Schadensarten. Zusätzlich wird die Haftung von TECH AG für Verschulden Dritter explizit ausgeschlossen.

​14. Unwirksamkeit

Falls Teile dieser AGB ungültig sind, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sollen durch gültige ersetzt werden, die inhaltlich den ungültigen am nächsten stehen.

​15. Änderungen

Veränderungen dieser AGB oder nötige Ergänzungen dazu erfordern eine schriftliche Form.

16. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Verträge zwischen TECH AG und Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, wobei das Wiener Kaufrecht ausgeschlossen ist. Der Erfüllungsort ist Münsingen.

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